Nutze diese 2 Ansätze, um deine ideale Zielgruppe für deine Dienstleistungen zu finden
Es gibt wohl kaum ein Thema im Marketing Kontext, dass mehr diskutiert wird als die Suche nach der idealen Zielgruppe. Hier gibt 2 interessante Ansätze.
Bereits im Mai 2018 sorgte die neue DSGVO für viel Aufregung bei allen Unternehmen. Mühsam angelegte Kundendaten mussten wieder gelöscht werden, weil sie den Datenschutzanforderungen nicht gerecht wurden.
Nach 3 Jahren haben die meisten Unternehmer nun ordentlich aussortiert. Und wer kennt es nicht: Bei E-Mail-Adressen wurde sorgfältig auf das Double Opt-in geachtet, Cookie Banner und Blocker wurden auf den Webseiten implementiert und Google Analytics hatte plötzlich ein ganz anderes Erscheinungsbild.
Das sind nur ein paar Punkte, welche durch die DSGVO im Jahr 2018 verpflichtend wurden.
Wer denkt, nun die eigene Webseite in den letzten 3 Jahren auf den aktuellen Stand gebracht zu haben, sollte ich die neuen Regelungen bezüglich der sogenannten Freebies zu Gemüte führen.
Seit 2022 gibt es verschärfte Regelungen bei der Online Leadgenerierung und dem Aufbau der E-Mail Listen. Allerdings gibt es keinen Grund zur Unruhe, denn hier zeige ich dir, wie du weiterhin DSGVO-konform neue Adressen sammeln kannst und was bei Freebies zu beachten ist.
Zuallererst ist die Frage zu klären, was ein Freebie eigentlich ist.
Ein Freebie ist im Grunde ein kostenfreies Werbegeschenk. Eine Kostprobe deiner Expertise, die ohne finanziellen Gegenwert auf einer Webseite oder Landingpage zur Verfügung gestellt wird. Komplett gratis!
Damit können Interessenten einen ersten Eindruck erhalten und entscheiden, ob sie dich als Anbieter in Betracht ziehen und Dienstleistungen oder Produkte kaufen. Beliebte Freebies sind beispielsweise eBooks, Checklisten, Whitepaper oder kleine Onlinekurse.
Der Download eines Freebies weist auf ein starkes Interesse an dem angebotenen Thema hin. Somit bietet es sich an die Freebies nicht einfach auf der Webseite durch einen Button zum Download anzubieten, sondern mit der Angabe der E-Mail-Adresse zu koppeln.
Und somit kommen wir zum Leadmagnet:
Ein Leadmagnet ist ein Anreiz, der Webseitenbesucher zum Austausch gegen ihre Kontaktinformationen, wie E-Mail-Adresse und Name angeboten wird.
Damit gehen die Interessenten nach dem Download nicht verloren und können durch E-Mails oder Anrufe kontaktiert und zum Kauf motiviert werden.
Logisch, du möchtest den Interessenten mit deinen Angeboten helfen, daher solltest du unbedingt weiterhin mit Leadmagnet-Angeboten arbeiten!
Seit dem 1.1.2022 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches besagt, dass eine Zahlung ab jetzt offiziell nicht mehr nur in Geldwerten möglich ist, sondern auch mit der Angabe von personenbezogenen Daten. Das schließt neben dem Namen oder der Telefonnummer auch die E-Mail-Adresse ein.
Deshalb dürfen Freebies nicht mehr als kostenlos deklariert oder beworben werden, wenn dafür die Angabe persönlicher Daten oder die Einwilligung zum Abonnement eines Newsletters notwendig ist.
Durch die neue Änderung rückt auch das sogenannte Kopplungsverbot in den Vordergrund, welches nicht erst durch die DSGVO entstand. Allerdings erregt es vermehrt Aufmerksamkeit.
Das Kopplungsverbot besagt, dass keine Daten gefordert werden dürfen, insofern diese nicht grundlegend für die Erbringung der versprochenen Dienstleistung erforderlich sind. Dadurch sollen Nutzer nicht verpflichtet werden ihre Daten für einen Rabatt oder Freebies preisgeben zu müssen.
Bedeuten diese Regelungen nun das Aus für die Leadgenerierung wie wir sie bisher kannten?
Kein Grund zur Sorge!
Das OLG Frankfurt für Werbe- und Marketingzwecke erklärt den Tausch der Daten gegen ein kostenfreies eBook oder ähnliches als zulässig, wenn der Nutzer selber über die Angabe der Daten entscheiden kann.
Durch die DSGVO ist also kein absolutes Kopplungsverbot gegeben!
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Die ganze Theorie sieht in der Praxis dann wie folgt aus: Die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten muss getrennt abgegeben und jederzeit wiederrufen werden können. Zudem dürfen Freebies nicht mehr so bezeichnet werden, sondern als Leadmagneten. Sobald kostenfreie Inhalte versprochen werden, dürfen keine finanziellen oder datenbezogene Gegenleistungen verpflichtend sein.
Und so kannst du vorgehen:
„Kostet dich keinen Cent, nur deine E-Mail-Adresse“
„Nachdem du dich eingetragen hast, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail und du erhältst in meinem Weekly Performance Newsletter weitere Tipps und Tricks rund ums Online Marketing“
Genau betrachtet sind es gar nicht so schwerwiegende Änderungen. Es ist weiterhin möglich Interessenten mit Hilfe von Leadmagneten zu generieren.
Wir alle werden bei jeder Gelegenheit aufgefordert unsere persönlichen Daten preiszugeben. Ein sonderlich gutes Gefühl haben dabei die Wenigsten, denn gleichzeitig sind die täglichen News vollgepackt mit Schlagzeilen zu gestohlenen Personendaten, Spam und Fishing Mails.
Verständlich, dass nicht jeder freigiebig seine E-Mail-Adressen überall angeben möchte.
Trotzdem lohnt es sich weiterhin auf diese Art und Weise E-Mail Listen aufzubauen und Interessenten durch wertvolle Inhalte, Unterhaltung und relevante Angebote zu Kunden zu machen.
Damit du erfolgreich neue E-Mail Abonnenten sammelst und verkaufsstarke Listen aufbaust, kannst du an folgenden Stellschrauben drehen:
Personenbezogene Daten sind so wertvoll, dass sie als eine Art der Zahlung gelten. Daher sind Kostproben, Freebies oder Leadmagneten – nicht kostenlos, wenn sie nur durch die Angabe persönlicher Daten herausgegeben werden.
Der Schlüssel zur erfolgreichen Leadgenerierung über Webseiten und Landingpages sind Transparenz, Vertrauensaufbau, gutes Copywriting, klare Nutzenversprechen und vor allem unwiderstehliche Leadmagneten.
Leadmagneten, die deine Interessenten wirklich wollen, werden dir weiterhin zahlreiche Leads generieren und Abonnenten in deine E-Mail Liste spülen.
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